Bootssport e. V.
Bad Säckingen
Abnahmetermine 2023
An folgenden Terminen werden Bootsabnahmen am Hochrhein durchgeführt.
Anmeldeformalitäten:
Eine Meldung für eine Bootsabnahme kann nur berücksichtigt werden, wenn sie mind. 3 Wochen vor dem Abnahmetermin telefonisch, unter Nennung der Bootsnummer, erfolgt und der Termin noch nicht ausgebucht ist. (Tel.: 07531/800-1980 oder per Email:
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
). Änderungen bleiben vorbehalten.
Das Boot ist betriebsklar im Wasser zum Untersuchungstermin vorzuführen (Bitte das Boot rechtzeitig einwassern). Ausrüstungsgegenstände sind bereitzulegen, Tankanlagen/Tankräume sind sichtbar zu gestalten; Abdeckungen sind ggf. zu entfernen. Zulassungsurkunden sind mitzubringen.
Altenburg (keine Slipmöglichkeit)
02.05.2023
03.07.2023
(Oberhalb der Kläranlage des Weidling-Clubs Altenburg)
vormittags
vormittags
Lottstetten (keine Slipmöglichkeit)
02.05.2023
03.07.2023
(oberhalb der Fähre Ellikon-Nack)
nachmittags
nachmittags
Hohentengen
08.05.2023
04.07.2023
(An der Steganlage des Bootsvereins Hohentengen unterhalb des Schwimmbades Hohentengen)
Waldshut
17.05.2023
24.07.2023
(An der Steg- und Slipanlage des MCH Waldshut, Waldshut-Liedermatt)
Laufenburg und Hauenstein
15.05.2023
10.07.2023
(In Laufenburg, Andelbachmündung beim Steg des Deutsch-Schweiz. Wassersportvereins Laufenburg und in Hauenstein an der Clubsteganlage aber nur für Club-Mitglieder mit Liegeplatz)
Bad Säckingen
30.05.2023
11.07.2023
(In Bad Säckingen-Obersäckingen bei der Clubanlage Bootssport e.V. Bad Säckingen, Murger Weg. Slipmöglichkeit: Beim Feuerwehrgerätehaus in der Heinrich-Hübsch-Str.)
Brennet
31.05.2023
02.08.2023
(An der Steg- und Slipanlage des Motoryachtclubs Hochrhein in Brennet, oberhalb der Kläranlage Wehr)
Anmeldeformalitäten:
Eine Meldung für eine Bootsabnahme kann nur berücksichtigt werden, wenn sie mind. 3 Wochen vor dem Abnahmetermin telefonisch, unter Nennung der Bootsnummer, erfolgt und der Termin noch nicht ausgebucht ist. Bei Erstzulassungen müssen im Vorfeld dem Amt alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Änderungen bleiben vorbehalten.
Das Boot ist betriebsklar im Wasser zum Untersuchungstermin vorzuführen. Ausrüstungsgegenstände sind bereitzulegen, Tankanlagen/Tankräume sind sichtbar zu gestalten; Abdeckungen sind ggf. zu entfernen. Zulassungsurkunden sind mitzubringen.
Erforderliche Mindestausrüstung:
•Anker
•Leinen
•Paddel, Riemen (sofern das Boot behelfsmäßig mit Ruder oder Paddel fortbewegt werden kann)
•Mundsignalhorn
•Signaltafel (akustische Signale)
•Lenzeinrichtung
•Notbeleuchtung (allseitig weiß) 360°
•rote Notflagge
Anzahl der Rettungsringe (mit Wurfleine), Rettungswesten und Feuerlöscher (wenn erforderlich) richtet sich nach der Bootsart und -größe.
Weiterhin wird empfohlen: Bootshaken, Werkzeug, Kompass (lose oder fest), Verbandszeug, Bodenseeschifffahrtskarte
Zusätzlich für Fahrzeuge über 6 kW :
Topplaterne (weiß 225º, 2,0 km sichtbar)
Seitenlaterne (grün 112,5º, 1,5 km sichtbar)
Seitenlaterne (rot 112,6º, 1,5 km sichtbar)
Hecklaterne (weiß 135º, 2,0 km sichtbar)
Seitenlaterne (grün 112,5º, 1,5 km sichtbar)
Seitenlaterne (rot 112,6º, 1,5 km sichtbar)
Hecklaterne (weiß 135º, 2,0 km sichtbar)
Zusätzlich für Fahrzeuge unter 6 kW:
Ein weißes Rundumlicht. (360º).
* Alle Angaben sind ohne Gewähr.