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Benutzungsordnung

 

des Vereinsheimes des Bootssport e.V.

 

Aufgrund der Abstimmung der Mitgliederversammlung vom 29.11.1996 erläßt der Vorstand

des Bootssport e.V. Bad Säckingen folgende Benutzungsordnung:

 

1.    Das Vereinsheim kann grundsätzlich von jedem Mitglied des Bootssport e.V. Bad Säck-

       ingen auch privat genutzt werden. Termine müssen rechtzeitig im Benutzungsplan einge-

       tragen werden (ausgenommen sind vereinsinterne Termine).

 

2.    Jeder Benutzer hat das Vereinsheim in seinem ursprünglichen Zustand (besenrein und

       sauber) zu verlassen. Beanstandungen und Beschädigungen sind der Vorstandschaft un-

       verzüglich mitzuteilen.

 

3.    Die An- und Abfahrt hat im Schritttempo zu erfolgen. Lärm-und Staubbelästigungen ge-

       genüber Nachbarn sind zu unterlassen.

 

4.    Geparkt wird platzsparend rückwärts am Zaun, von oben her angefangen; Geländewagen

       südlich des Grundstücks von ganz hinten her angefangen.

 

5,    Die sachgemäße Bedienung der elektrischen Anlage,der Küche und der Toilette muß ge-

       währleistet sein. Es ist strengsten untersagt Mineralöle, Benzin,chemische Flüssigkeiten

       oder Chemietoiletten in das WC einzuleiten.

 

6.    Die Toilette ist so zu verlassen, wie man sie anzutreffen wünscht. Der WC- Verschmutzer

       hat die Toilette ohne Aufforderung umgehend zu reinigen.

 

7.    Die Hüttentür sowie die Fensterläden sind bei Abwesenheit unbedingt zu schließen.

       Ebenso sind sämtliche Nebengebäude bei verlassen des Grundstücks abzusperren.

 

8.    Werkzeuge und Gartengeräte sind nach Gebrauch wieder zu verräumen, und zwar an ih-

       ren ursprünglichen Platz.

 

9.    Getränke und Lebensmittel welche im Vereinsheim verzehrt werden müssen unaufgefor-

       dert nach der Hüttenpreisliste bezahlt werden oder sind in der ausgelegten Liste einzutra-

       gen. Der Ausschank darf grundsätzlich nur an Vereinsmitglieder bzw. deren Angehörigen

       erfolgen.

 

10.  Schwerwiegende, grob fahrlässige Verstöße gegen die vorstehende Vereinsheimordnung

       können zum Schlüsselentzug, in wiederholten Fällen zum Ausschluß aus dem Verein füh-

       ren.

 

11.  Dasselbe gilt für die Außenanlagen (Tisch, Grill etc.)

 

 

 

 

                                                                                                                gez. Der Vorstand

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